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Kostenloser Vortrag: Patientenverfügung, General- und Vorsorgevollmacht
Wenn man fürs Alter plant, will man nicht nur seine Erben, sondern auch sich selbst versorgt wissen. Zum Glück kann man mit seinem "vorletzten Willen" vorsorgen. Wenn man einmal hilflos werden sollte, bestellt das Gericht zwar einen Betreuer, aber das ist nicht unbedingt der eigene Wunschkandidat. Mit einer Betreuungsverfügung kann man die Auswahl beeinflussen.
Noch besser ist man mit einer Vorsorgevollmacht abgesichert. Dann kann man jemanden, dem man vertraut, seine Angelegenheiten regeln lassen, wenn man dazu wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist. Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus, lässt sich vieles Notwendige schnell abwickeln.
Wenn es um Fragen der medizinischen Behandlung oder um "lebensverlängernde Maßnahmen" geht, kann man eine so genannte Patientenverfügung treffen. Der Referent informiert umfassend über die Möglichkeiten der eigenen Vorsorge für den Fall, dass man seine Angelegenheiten selber nicht mehr regeln kann.
Fahrradständer befinden sich vor der Sparkasse, Parkplätze im Hof.
Status: 
Kursnr.: V1871T
Dauer: 1x
Gebühr: 0,00 €
Mi., 11.11.2026
19:30 - 21:00 Uhr
Trostberg, Sparkasse, Gabelsbergerstr. 3, Vortragsraum

