Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder: Der vorletzte Wille
- Nummer:
- 1143T
(Kurs läuft bereits oder ist nicht online buchbar. Rufen Sie an.)
- Gebühr:
- 7,00 €
- Leitung:
- Georg Mehler
- Veranstaltungsort:
- Trostberg, vhs-Seminarzentrum Zi. 31
- Termin(e):
- 22.03.2012 (Do.) , 19:30 Uhr - 21:00 Uhr
- Beschreibung:
Wenn man fürs Alter plant, will man sicher nicht nur seine Erben, sondern auch sich selbst versorgt wissen. Zum Glück kann man mit seinem "vorletzten Willen" vorsorgen: Wenn man einmal hilflos werden sollte, bestellt das Gericht zwar einen Betreuer. Aber das ist nicht unbedingt der eigene Wunschkandidat. Mit einer Betreuungsverfügung kann man die Auswahl beeinflussen. Noch besser ist man mit einer Vorsorgevollmacht abgesichert. Dann kann man jemanden, dem man vertraut, seine Angelegenheiten regeln lassen, wenn man dazu wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist. Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus, lässt sich vieles Notwendige schnell abwickeln.
Wenn es um Fragen der medizinischen Behandlung geht oder - noch entscheidender - um "lebensverlängernde Maßnahmen", kann man eine so genannte Patientenverfügung treffen. In dem Vortrag informiert Notar Georg Mehler umfassend über die Möglichkeiten der eigenen Vorsorge für den Fall X, wenn man seine Angelegenheiten selber nicht mehr regeln kann.Abendkasse: 9,-

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